B9 - Elektrofachkraft
BUNDESEINHEITLICHE WEITERBILDUNGSMASSNAHME FÜR FESTGELEGTE TÄTIGKEITEN IM SHK-HANDWERK
ZIEL:
Die Teilnehmer sollen an elektrischen Einrichtungen und Betriebsmitteln von Heizungsanlagen, Trink- und Abwasseranlagen sowie von Raumlufttechnischen Anlagen und deren Komponenten wie z. B. an
- Brennern
- Pumpen und
- deren Steuerungs- und Regelungseinrichtungen
in Verbindung mit Arbeiten zum Erstanschluss und in Verbindung mit Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten selbständig arbeiten können.
ZIELGRUPPE:
Meister und Gesellen des SHK-Handwerks
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN:
- Meister in einem SHK-Handwerk oder
- Gesellen in einem SHK-Handwerk oder einem einschlägigen Beruf und mindestens dreijähriger Berufspraxis oder
- Teilnehmer, die durch den Nachweis von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen können, dass sie Erfahrungen und Kenntnisse erworben haben, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen
SEMINARINHALT:
- Gefahrenlehre 5 %
- Vorschriften 15 %
- System-, Material- und Stoffkunde 30 %
- Dokumentation 20 %
- Prüfungen und deren Dokumentation 30 %
DAUER:
48 Stunden
In den Stundenverteilungen sind die Aufwendungen für die Abschlussprüfung integriert.
ABSCHLUSS:
Um die Akzeptanz bei den Berufsgenossenschaften sicherzustellen, schließt die Maßnahme mit einer bundeseinheitlichen Prüfung und einem Zertifikat des ZVSHK ab.
! HINWEIS: Das Kurskonzept des ZVSHK beinhaltet eine eintägige Nachschulung ca. alle 3 Jahre. Das Zertifikat verliert seine Gültigkeit, wenn die Nachschulung nicht ca. alle 3 Jahre erfolgt. (Bitte informieren Sie sich darüber bei Ihrer Bildungsstätte oder beim ZVSHK.)
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