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B9 - Elektrofachkraft

BUNDESEINHEITLICHE WEITERBILDUNGSMASSNAHME FÜR FESTGELEGTE TÄTIGKEITEN IM SHK-HANDWERK

 

ZIEL:
Die Teilnehmer sollen an elektrischen Einrichtungen und Betriebsmitteln von Heizungsanlagen, Trink- und Abwasseranlagen sowie von Raumlufttechnischen Anlagen und deren Komponenten wie z. B. an

  • Brennern
  • Pumpen und
  • deren Steuerungs- und Regelungseinrichtungen
    in Verbindung mit Arbeiten zum Erstanschluss und in Verbindung mit Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten selbständig arbeiten können.

ZIELGRUPPE:
Meister und Gesellen des SHK-Handwerks

 

ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN:

  • Meister in einem SHK-Handwerk oder
  • Gesellen in einem SHK-Handwerk oder einem einschlägigen Beruf und mindestens dreijähriger Berufspraxis oder
  • Teilnehmer, die durch den Nachweis von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen können, dass sie Erfahrungen und Kenntnisse erworben haben, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen

 

SEMINARINHALT:

  • Gefahrenlehre 5 %
  • Vorschriften 15 %
  • System-, Material- und Stoffkunde 30 %
  • Dokumentation 20 %
  • Prüfungen und deren Dokumentation 30 %

 

DAUER:
48 Stunden
In den Stundenverteilungen sind die Aufwendungen für die Abschlussprüfung integriert.

 

ABSCHLUSS:
Um die Akzeptanz bei den Berufsgenossenschaften sicherzustellen, schließt die Maßnahme mit einer bundeseinheitlichen Prüfung und einem Zertifikat des ZVSHK ab.

 

! HINWEIS: Das Kurskonzept des ZVSHK beinhaltet eine eintägige Nachschulung ca. alle 3 Jahre. Das Zertifikat verliert seine Gültigkeit, wenn die Nachschulung nicht ca. alle 3 Jahre erfolgt. (Bitte informieren Sie sich darüber bei Ihrer Bildungsstätte oder beim ZVSHK.)

 
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